Verletzungen und andere akute Notfälle werden begutachtet in:
- unserer Augen-Akutambulanz auf Ebene 8i werktags von 7:30–15:00 Uhr und
- unserer Augen-Notfallambulanz auf Ebene 6D werktags von 15:00–7:30 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 0:00–24:00 Uhr
- Gibt es im AKH Wien eine „allgemeine Augenambulanz“?
Seit 2017 gibt es keine allgemeine Augenambulanz mehr, sondern nur noch eine Akut- und Notfallambulanz.
- Welche Patient:innen werden in der Akut- und Notfallambulanz behandelt?
In dieser Ambulanz werden ausschließlich Patient:innen mit Augenverletzungen oder akut sehkraftgefährdenden Erkrankungen behandelt.
- Mein:e Augenärzt:in ist auf Urlaub. An wen kann ich mich wenden?
Alle niedergelassenen Augenfachärzt:innen habe eine Urlaubsvertretung. Diese ist am Ordinationsschild, dem Telefonanrufbeantworter oder auf der Website ausgewiesen. Sollte eine Begutachtung durch die Urlaubsvertretung auch nicht möglich sein, kann man sich an eines der Krankenkassenambulatorien in Wien wenden.
- Werde ich an der Universitätsaugenklinik im AKH Wien betreut, wenn ich von meiner:meinem Augenärzt:in oder deren:dessen Mitarbeiter:innen telefonisch oder ohne Begutachtung dorthin verwiesen werde?
Wie in Punkt 2 beschrieben, werden Patient:innen ohne schriftliche Zuweisung und Fachärzt:innenbefund nur dann behandelt, wenn eine Verletzung oder ein Augennotfall vorliegt.
- Ich sehe seit heute Blitze auf einem oder beiden Augen. Ist das ein Augennotfall?
Nein, Blitze oder Photopsien sind ein Warnsymptom aber kein Notfall. Man sollte sich daher innerhalb der nächsten Tage einer augenfachärztlichen Untersuchung im niedergelassenen Bereich (Ordination, Krankenkassenambulatorium) unterziehen.